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Als Lichtmaschine (kurz: Lima) bezeichnet man beim Automobil den Stromerzeuger, der die elektrischen Geräte an Bord eines Autos mit Strom versorgt und die Autobatterie auflädt. Es handelt sich um einen elektrischen Generator.

Mechanischer Antrieb

Die Lichtmaschine wird mit einem Riementrieb (z.B. Keil- oder Flachriemen) vom laufenden Motor als Nebenaggregat mit angetrieben. Nur bei sich drehender Lichtmaschine kann ein Strom an die Autobatterie und den angeschlossenen Verbrauchern bereitgestellt werden. Die bereitzustellende elektrische Leistung folgt synchron mit der erforderlichen Leistung. Sie ist gleich der bereitzustellenden mechanischen Leistung und wirkt als bremsendes Drehmoment auf den Motor.

Bei kleinen Lichtmaschinen-Drehzahlen (Motor im Leerlauf) ist die elektrisch abgebbare Leistung begrenzt, d.h. kleiner als die theoretisch mögliche Leistung. Wird mehr elektrische Leistung gefordert, muss die Differenz der Bleiakku als Puffer bereitstellen.

Arten von Lichtmaschinen

Gleichstromgenerator

Früher waren die Lichtmaschinen Gleichstromgeneratoren, die aber den Nachteil hatten, erst bei höherer Drehzahl einen nennenswerten elektrischen Strom zu produzieren. Das führte vor allem im winterlichen Betrieb in der Stadt häufig wegen der niedrigen Drehzahlen der Lichtmaschine und voller Wagenbeleuchtung und der elektrisch heizbaren Heckscheibe zu entladenen Starterakkus. Darüber hinaus wurden die elektrischen Verbraucher im Auto über die Jahre immer vielfältiger und brauchten mehr elektrischen Strom.

Drehstromgenerator

Seit den 1970er Jahren werden Drehstromgeneratoren verwendet, die schon bei der Leerlaufdrehzahl des Motors einen nennenswerten elektrischen Strom liefern und wesentlich kleiner als die Gleichstromlichtmaschine gebaut werden können. Der erzeugte 3-Phasen-Drehstrom wird durch Hochleistungs-Halbleiterdioden in Gleichstrom umgewandelt. Die so genannte Diodenplatte ist in der Lichtmaschine integriert.

Aktuelle Drehstromlichtmaschinen sind durch Hauptstromzenerdioden vor gefährlichen Überspannungen intern geschützt und damit für einen Betrieb ohne Batterie geeignet.

Bleiakku als Referenz

Im Gegensatz zu den Gleichstromlichtmaschinen mussten früher Drehstromlichtmaschinen immer an eine Batterie angeschlossen sein. Diese Drehstromlichtmaschinen benötigten den Bleiakku immer als Referenz einer stabilen Spannung mit geringen Innenwiderstand, damit die Halbleiter-Sperrschicht der Gleichrichterdioden nicht durch Überspannung "Durchschlagen" und damit unbrauchbar wurden. Wichtig ist daher auch eine sichere elektrische Verbindung zwischen der Lichtmaschine und dem Bleiakku. Schon korrodierte Anschlüsse führten häufig zu Ausfällen von Gleichrichterdioden.

Abgabeleistung

Die mögliche Abgabeleistung der Lichtmaschinen von üblichen PKW liegt bei (2 ... 3) kW. Bei 14 Volt Bordspannung fließt somit ein elektrischer Strom von bis zu (I=P/U = 3000W/14V) 215 Ampere.

Regler

Da die Spannung eines Generators stark mit der Drehzahl und der angeschalteten Last schwankt und diese Schwankungen beispielsweise zu starken Helligkeitsschwankungen der Scheinwerfer oder zu unzureichender oder zu starker Ladung der Batterie führen würden, ist es notwendig, diese Schwankungen mit einem Generatorregler auszugleichen.

Regler für Drehstrom-Lichtmaschinen

Dazu wird bei Drehstrom-Lichtmaschinen das elektrisch erzeugte Magnetfeld des Lichtmaschinen-Rotors durch einen üblicherweise auf der Antriebsseite entgegengesetzten Seite angebauter integrierter Schaltkreis, den elektronischen Laderegler, beeinflusst. Durch diesen Laderegler wird auch der maximal mögliche Ladestrom als auch die Maximalspannung limitiert. Der so genannte Erregerstrom wird über Schleifringe dem Rotor-Elektromagnet zugeführt.

Die vom Stator gleichgerichtet abgegebene Ist-Spannung mit einer internen, stabilen Referenzspannung verglichen und entsprechend die Stärke des Magnetfeldes durch mehr oder weniger Stromfluss nachgeregelt.

Regler für Gleichstrom-Lichtmaschinen

Diese elektromechanische Regler beeinflussen das Magnetfeld des Stators und in Neukonstruktionen nicht mehr gebräuchlich. Eine Beschreibung ist unter den Weblinks zu finden.


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Sofern der Bestellwert mehr als 40,00 € beträgt, erstattet die Firma SR-Consulting GmbH die Kosten der Rücksendung. Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden (Wir etstatten gemäß OLG Hamburg Beschluss vom 20.04.2007, Az.: 3 W 83/07 kein Strafporto. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag zusammen mit dem Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Firma SR-Consulting GmbH eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Produkten, welche für die getätigte Bestellung extra gefertigt oder umgebaut worden sind.

§ 4 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

Die Firma SR-Consulting GmbH vertreibt über die Marke PremiumTec neue bzw. instand gesetzte Original-Lichtmaschinen bzw. Neuteile, welche mindestens der Qualität der instandgesetzten Original-Lichtmaschinen entsprechen. Sofern es sich um instand gesetzte Lichtmaschinen handelt, so werden diese Lichtmaschinen in ausgesuchten, oftmals zertifizierten, für die Industrie tätigen Betrieben produziert.

Bei diesen Lichtmaschinen wird oftmals eine Qualität, welche dem Originalersatzteil ebenbürtig ist erzielt. Trotzdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich um instand gesetzte Original-Lichtmaschinen und nicht um Originalersatzteile handelt.

Über die Marke ValueTec werden Lichtmaschinen von Alternativherstellern vertrieben. Auch wenn hier normalerweise eine hervorragende Qualität erzielt wird, kann bei diesen Aggregaten in der Regel nicht von der Qualität bzw. der Lebenserwartung eines Originalteiles ausgegangen werden.

Im Falle von Lieferengpässen behält sich die Firma SR-Consulting GmbH das Recht vor, einen höherwertigen Artikel anstelle des bestellten Artikels zu liefern.

Falls ein Vorlieferant von der Firma SR-Consulting GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung die Firma SR-Consulting GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist die Firma SR-Consulting GmbH zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird binnen 30 Tagen erstattet.

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Mit etwaigen Aktualisierungen der Internet-Seiten von Preiswerte-Lichtmaschinen.de werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.

Der Preis beinhaltet den ausgewiesenen Pfandbetrag, welcher nach Rücksendung des Altteils an den Käufer rückerstattet wird.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Altteil innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung bei uns kostenfrei eintrifft und in einem Zustand ist, welcher die Aufarbeitung ermöglicht. Zerlegte und unvollständige Lichtmaschinen werden nicht gutgeschrieben.

Die Firma SR-Consulting GmbH erstattet die Pfandbeträge immer zum 15. und 30. eines Monats für alle bis dahin eingegangenen Altteile.

Bei Ablehnung der Erstattung des Pfandbetrages informieren wir Sie telefonisch oder via E-Mail.

Sollten wir binnen 14 Tagen keinen Rücksendungswunsch von Seiten des Kunden erhalten, werden wir die Lichtmaschine entsorgen.

Der Besteller kann den Kaufpreis mit den angegebenen Zahlungsmethoden begleichen.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Firma SR-Consulting GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Firma SR-Consulting GmbH ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Firma SR-Consulting GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma SR-Consulting GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma SR-Consulting GmbH.

§ 8 Mängelhaftung

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.

Die Firma SR-Consulting GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Firma SR-Consulting GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von der Firma SR-Consulting GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

Sofern die Firma SR-Consulting GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an die Firma SR-Consulting GmbH zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei der Firma SR-Consulting GmbH ein, ist die Firma SR-Consulting GmbH berechtigt, den Kaufpreis für das Ersatzprodukt in Rechnung zu stellen und den Betrag von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.

Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.

Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

§ 9 Garantiebedingungen

Wir gewähren auf alle bei uns gekauften Aggregate 2 Jahre bzw. 3 Jahre Garantie. Die Garantie bei Reparaturen bzw. Instandsetzung Ihres Aggregates beläuft sich auf 12 Monate auf die von uns verbauten Ersatzteile sowie auf unsere Arbeit.

Zusätzlich zu den folgenden Garantiebedingungen erhalten Privatpersonen bei Produkten der Marke PremiumTec eine auf 3 Jahre erweiterte Garantie. Hierbei wird nach dem zweiten Jahr eine kostenfreie Nachbesserung der beanstandeten Lichtmaschine kostenfrei durchgeführt. Diese Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den Käufer der Lichtmaschine. Aus dieser erweiterten Garantie können keine Kosten für Arbeitslöhne oder Folgeschäden abgeleitet werden.

Garantie-Aggregate müssen grundsätzlich komplett eingereicht werden. Werden Aggregate zerlegt oder durch Einbau von Fremdteilen verändert, entfällt der Garantieanspruch.

Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn das Aggregat durch eine Fachwerkstatt eingebaut wurde. Als Beleg reichen Sie uns eine Kopie der Einbaurechnung ein.

Die Garantieanträge sind spätestens 10 Tage nach Ausfall schriftlich anzuzeigen. Für berechtigte Reklamationen übernehmen wir Ein- / Ausbaukosten gemäß Schwacke / DAT mit einem Stundensatz von max. 35,- EUR. Nebenkosten werden nicht übernommen.

Bei eventuellen Folgeschäden, welche nachweislich durch das von uns gelieferte Aggregat entstanden sind, übernimmt die Schadensregulierung die Versicherung des jeweiligen Herstellers. Kein Garantieersatz erfolgt, wenn Schäden als Folge von Bedienungs- und Wartungsfehlern oder nicht fachmännischer Montage auftreten. Ebenfalls erlischt der Garantieanspruch, wenn das Aggregat durch normalen Verschleiß ausfällt.

Des weiteren führen folgende Mängel zum Ausschluss der Garantie:

Starke Verschmutzung durch Öl, Staub oder Flüssigkeiten; völliger Verschleiß des Aggregats; Kugellager beschädigt; Bruch- oder Schmauchspuren durch falsches Anschließen des Aggregats; zerlegte und / oder unvollständige Aggregate.

Unsere Garantiebedingungen orientieren sich an den üblichen Garantierichtlinien aller Instandsetzer für Lichtmaschinen.

§ 10 Rücksendungen

Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden (Wir etstatten gemäß OLG Hamburg Beschluss vom 20.04.2007, Az.: 3 W 83/07 kein Strafporto.

§ 11 Anwendbares Recht

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.


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